IR-Mitteilung Bekanntmachung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die Umstellung der Börsennotierung
18.06.2025 | Herzogenaurach
Schaeffler AG
Herzogenaurach
Stammaktien
- ISIN DE000SHA0019 - WKN SHA001
Bekanntmachung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die Umstellung der Börsennotierung
Stammaktien
- ISIN DE000SHA0019 (alt) - WKN SHA001 (alt)
- ISIN DE000SHA0100 (neu) - WKN SHA010 (neu)
Die ordentliche Hauptversammlung der Schaeffler AG, Herzogenaurach, (die „Gesellschaft“) hat am 24. April 2025 unter Tagesordnungspunkt 8 die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die entsprechenden Änderungen der Satzung der Gesellschaft beschlossen.
Die mit der Umstellung verbundenen Satzungsänderungen wurden am 14. Mai 2025 in das Handelsregister B der Gesellschaft beim Amtsgericht Fürth (HRB 14738) eingetragen und sind damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 944.884.641,00 ist nunmehr in insgesamt 944.884.641 auf den Namen lautende Stammaktien eingeteilt, auf die ein rechnerischer Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 entfällt.
Der letzte Handelstag der Inhaber-Stammaktien ist der 25. Juni 2025. Laufende Handelsaufträge, die am 25. Juni 2025 noch nicht ausgeführt sind, erlöschen infolge der Umstellung. Ab dem 26. Juni 2025 werden die Stammaktien der Gesellschaft unter der neuen ISIN DE000SHA0100 als auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gehandelt.
Die depotmäßige Umstellung auf die Namensaktie wird am 27. Juni 2025 abends (Record-Tag) vorgenommen. Dazu werden die bei Kreditinstituten depotverwahrten Bestände an auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft jeweils im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft umgestellt. Vom 30. Juni 2025 an (Zahlbarkeitstag) erfolgt die Verbuchung als Namens-Stammaktien unter der neuen ISIN DE000SHA0100.
Das in auf den Namen lautende Stammaktien eingeteilte Grundkapital wird durch zwei Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an den Stammaktien der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt.
Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zu der Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Damit ist nur der in das Aktienregister eingetragene Aktionär zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt. Die Umwandlung in Namensaktien erfordert daher die Einrichtung eines Aktienregisters. Dafür müssen die Aktionäre, soweit sie natürliche Personen sind, ihren Namen, ihr Geburtsdatum und ihre Postanschrift, soweit sie juristische Personen oder (teil)rechtsfähige Gesellschaften sind, ihre Firma, ihren Sitz und ihre Geschäftsanschrift, sowie in jedem Fall eine elektronische Adresse sowie die Stückzahl der gehaltenen Aktien angeben.
Die Rechtsstellung der Aktionäre der Gesellschaft, die in das Aktienregister eingetragen sind, wird durch die Umstellung der Inhaberaktien in Namensaktien nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Zudem wird das Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien nicht eingeschränkt oder erschwert; insbesondere bedarf die Übertragung der Namensaktien der Gesellschaft nicht der Zustimmung der Gesellschaft.
Als Abwicklungsstelle fungiert die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main.
Herzogenaurach, im Juni 2025
Schaeffler AG
Der Vorstand
Herausgeber: Schaeffler AG
Ausgabeland: Deutschland
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