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Hauptversammlung 2016

22. April 2016

  • Wer ist teilnahmeberechtigt?

    Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre der Gesellschaft. Aktionäre können selbst teilnehmen oder sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die näheren Voraussetzungen für die Teilnahme und die Voraussetzungen für die Stimmrechtsausübung sind in der Einladung zur Hauptversammlung nachzulesen.

    Wie kann man sich als Aktionär zur Hauptversammlung anmelden?

    Die Aktionäre erhalten eine Einladung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung über ihre Depotbanken zugesandt. Mit einem von der Depotbank beigefügten Antwortblatt hat der Aktionär die Möglichkeit, entweder seine Bank mit der Wahrnehmung seines Teilnahmerechts zu beauftragen oder eine Eintrittskarte für sich bzw. einen Vertreter bei seiner Depotbank anzufordern. Die Depotbanken werden diese Anforderungen an die von der Schaeffler AG beauftragte Anmeldestelle weiterleiten. Die Einladung zur Hauptversammlung wurde am 15. März 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht und steht seitdem auch auf der Internetseite der Schaeffler AG zum Download bereit.

    Mit wie vielen Stimmen nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil?

    Das Grundkapital der Schaeffler AG ist eingeteilt in 500.000.000 Stammaktien mit ebenso vielen Stimmrechten und 166.000.000 stimmrechtslosen Vorzugsaktien. Der auf die Stückaktien jeweils entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt EUR 1,00. Die Vorzugsaktien haben gemäß § 140 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung kein Stimmrecht.

    Kann sich ein Aktionär auf der Hauptversammlung vertreten lassen?

    Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, haben die Möglichkeit, Vollmacht zu erteilen. Bevollmächtigt werden können die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, eine andere diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution (sofern diese jeweils Stimmrechtsvertretung anbieten) oder ein sonstiger Dritter, z.B. eine persönliche Vertrauensperson, die die Hauptversammlung für den Aktionär besucht.

    Was machen Aktionäre, die keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten haben?

    Die Depotbanken versenden die Hauptversammlungsunterlagen an die Aktionäre. Die Aktionäre sollten sich daher an ihre Depotbank wenden, wenn sie bis Anfang April 2016 noch keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten haben sollten. Die Einladung kann zudem unter der oben genannten Internetadresse und im Bundesanzeiger eingesehen werden.

    Was macht ein Aktionär, der sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet, aber keine Eintrittskarte erhalten hat?

    Ein Aktionär, der sich rechtzeitig angemeldet und keine Eintrittskarte erhalten hat, kann trotzdem die Hauptversammlung besuchen. Sofern die Eintrittskarte ausgestellt wurde und lediglich auf dem Postweg nicht (rechtzeitig) zum Empfänger gelangte, ist der Aktionär im Melderegister enthalten. Dies kann am Sonderschalter vor Ort überprüft werden.

    Nachfragen zum rechtzeitigen Eingang der Anmeldung bei der Anmeldestelle können an folgende Anschrift gerichtet werden:

    Schaeffler AG
    c/o Deutsche Bank AG
    Securities Production
    General Meetings
    Postfach 20 01 07
    60605 Frankfurt am Main
    oder per Telefax unter: +49 69 12012-86045
    oder per E-Mail unter: wp.hv@db-is.com

    Werden Aktien gesperrt, wenn sich der Aktionär zur Hauptversammlung anmeldet?

    Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 01. April 2016 (00:00 Uhr MESZ) beziehen („Nachweisstichtag“). Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Der Nachweisstichtag ist auch kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.

    Kann ich an der Hauptversammlung teilnehmen, wenn ich meine Aktien bereits wieder verkauft habe?

    Maßgeblich für die Teilnahme sind der Nachweisstichtag, d.h. Freitag, der 01. April 2016 (00:00 Uhr MESZ), eine rechtzeitige Anmeldung zu der Hauptversammlung und die Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes. Eine danach erfolgte Veräußerung der Aktien hat keinen Einfluss auf die Berechtigung zur Teilnahme.

    Wer ist in der Hauptversammlung stimmberechtigt?

    In der Hauptversammlung sind nur die Inhaber von Stammaktien bzw. die von ihnen Bevollmächtigten stimmberechtigt.

    Kann ich als Aktionär die Hauptversammlung vorübergehend verlassen und später zurückkommen?

    Der Aktionär kann die Hauptversammlung vorübergehend über den Ausgangsschalter verlassen. Beim Verlassen muss er sich jedoch an der Ausgangskontrolle abmelden und bei Wiedereintritt anmelden, damit das Teilnehmerverzeichnis entsprechend aktualisiert werden kann.

    Bis zu welchem Tag kann ein Aktionär eine Eintrittskarte für die ordentliche Hauptversammlung bestellen?

    Der Aktionär muss sich bei seiner Bank so frühzeitig anmelden, dass die Anmeldung spätestens am letzten Anmeldetag bei der Anmeldestelle eingehen kann, d.h. bis Freitag, den 15. April 2016 um 24:00 Uhr (MESZ).

    Wo sind die relevanten Unterlagen zur ordentlichen Hauptversammlung einzusehen?

    Alle Dokumente, insbesondere die Einladung, stehen auf der Website der Gesellschaft unter www.schaeffler.com/hv zur Verfügung.

    Wann und wo findet die ordentliche Hauptversammlung 2016 statt?

    Die Hauptversammlung findet am Freitag, 22. April 2016, Frankenhalle der NürnbergMesse GmbH, Messezentrum, 90471 Nürnberg, statt. Die Hauptversammlung beginnt um 11:00 Uhr (MESZ). Der Einlass in das Gebäude beginnt ab 10:00 Uhr (MESZ).

    Wie kann ich zur Hauptversammlung anreisen und wo kann ich parken?

    Die Anfahrtsbeschreibung sowie die Wegbeschreibung bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Frankenhalle finden Sie unter www.schaeffler.com/hv.

    Wie lange dauert die Hauptversammlung?

    Die genaue Dauer der Hauptversammlung kann nicht vorhergesagt werden. Die Hauptversammlung beginnt um 11:00 Uhr (MESZ), der Einlass in das Gebäude beginnt ab 10:00 Uhr (MESZ).

    Können Sitzplätze reserviert werden?

    Es gibt keine Platzkarten.

    Welche Speisen und Getränke werden angeboten?

    Es werden ein kleines Frühstück und ein Mittagsimbiss sowie alkoholfreie Getränke angeboten.

    Wichtige Termine

    • Nachweisstichtag für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Teilnahme an der Hauptversammlung: Freitag, der 01. April 2016 (00:00 Uhr (MESZ))
    • Letzter Tag für den Zugang von Tagesordnungsergänzungsanträgen bei Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m. § 124 Abs. 1 Satz 2 AktG : 22. März 2016, 24:00 Uhr (MEZ)
    • Letzter Tag der Gegenantragsfrist zur Tagesordnung durch Aktionäre sowie der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen durch Aktionäre gemäß § 126 AktG: 07. April 2016, 24:00 Uhr (MESZ)
    • Letzter Tag für den Zugang der Anmeldung bei der Anmeldestelle: 15. April 2016, 24:00 Uhr (MESZ)
    • Hauptversammlung: 22. April 2016, 11:00 Uhr (MESZ). Der Einlass in das Gebäude beginnt ab 10:00 Uhr (MESZ).

    Zahlt die Schaeffler AG 2016 eine Dividende?

    Vorstand und Aufsichtsrat der Schaeffler AG werden der Hauptversammlung am 22. April für das Geschäftsjahr 2015 die Zahlung einer Dividende von EUR 0,35 und einer einmaligen Sonderdividende von EUR 0,15 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie und einer Dividende von EUR 0,34 und einer einmaligen Sonderdividende von EUR 0,15 je dividendenberechtigter Stammaktie vorschlagen.

    Wann wird die Dividende 2016 ausgezahlt, und wer hat Anspruch auf die Auszahlung?

    Die Dividende und die Sonderdividende werden ab dem 25. April 2016 ausbezahlt. Die Dividendenauszahlung erfolgt unabhängig davon, ob ein Aktionär an der Hauptversammlung teilgenommen hat. Ausbezahlt wird die Dividende an die Aktionäre, bei denen sich die Aktie am Tag der Hauptversammlung zum Zeitpunkt des Börsenschlusses im Depot befindet.

    Wo werden etwaig eingehende Ergänzungsverlangen und Gegenanträge bekannt gemacht?

    Sofern zulässige und fristgerechte Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung, Gegenanträge oder Wahlvorschläge bei der Gesellschaft eingegangen sind, werden diese ebenso wie eine eventuelle Stellungnahme der Verwaltung hierzu auf unserer Internetseite veröffentlicht.

    Tagesordnungsergänzungsverlangen werden darüber hinaus im Bundesanzeiger bekannt gemacht und europaweit verbreitet und den Aktionären voraussichtlich zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung nach § 125 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes mitgeteilt.

    Wie und wo können sich Aktionäre als Redner der Hauptversammlung anmelden?

    Wortmeldungen können im Versammlungssaal am Wortmeldetisch abgegeben werden. Dieser befindet sich – von den Aktionären aus gesehen – rechts vor der Bühne.

    Ist eine Übertragung der Hauptversammlung im Internet geplant?

    Ja, eine Übertragung der Rede des Vorstandsvorsitzenden sowie des Berichts des Aufsichtsrats im Internet ist geplant. Eine Live-Übertragung wird auf der Seite www.schaeffler.com/hv ab 11:00 Uhr erfolgen. Mit Beginn der Generaldebatte endet die Live-Übertragung. Im Anschluss an die Veranstaltung wird die Übertragung weiterhin als Podcast zur Verfügung stehen.

    Gibt es ein vollständiges Protokoll oder eine komplette Video- bzw. Tonaufnahme von der Hauptversammlung?

    Nein, das gibt es nicht. Von dem Ablauf der Hauptversammlung wird weder ein Wortprotokoll noch eine Video- oder Tonaufnahme angefertigt.

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