Die ordentliche Hauptversammlung der Schaeffler AG findet am Donnerstag, 24. April 2025, 10:00 Uhr (MESZ), im Schaeffler-Konferenzzentrum, Industriestraße 1-3, 91074 Herzogenaurach, statt.
Übertragung der Hauptversammlung
Sind Sie Aktionärin oder Aktionär?
Der Zugang zum InvestorPortal ist ab 3. April 2025 hier möglich. Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am 24. April 2025 ab 10.00 Uhr (MESZ) live über das InvestorPortal verfolgen.
zum InvestorPortal (ab 3. April 2025)
Öffentlicher Teil der Hauptversammlung
Wir übertragen live den öffentlichen Teil der Hauptversammlung der Schaeffler AG am 24. April 2025 ab 10.00 Uhr (MESZ) mit der Eröffnung und den Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden Georg F. W. Schaeffler und des Vorstandsvorsitzenden Klaus Rosenfeld.
Dokumente & Unterlagen
Unterlagen zu Tagesordnungspunkten 1 und 2
- Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 ohne Beschlussfassung
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 der Schaeffler AG und zusammengefasster Lagebericht 2024 für die Schaeffler AG und den Konzern
- Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 und zusammengefasster Lagebericht 2024 für die Schaeffler AG und den Konzern
- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands
- Bericht des Aufsichtsrats
Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 6
Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 7
- Lebenslauf von Georg F. W. Schaeffler
- Lebenslauf von Sabine Bendiek
- Lebenslauf von Manfred Eibeck
- Lebenslauf von Dr. Holger Engelmann
- Lebenslauf von Susanne Heckelsberger
- Lebenslauf von KR Joachim Hirsch
- Lebenslauf von Katherina Reiche
- Lebenslauf von Robin J. Stalker
- Lebenslauf von Prof. TU Graz e.h. KR Ing. Siegfried Wolf
- Lebenslauf von Prof. Dr.-Ing. Tong Zhang
Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 8
Häufig gestellte Fragen zur Anmeldung & Teilnahme
Wer ist teilnahmeberechtigt?
Die ordentliche Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre der Gesellschaft. An der ordentlichen Hauptversammlung können Aktionäre selbst teilnehmen oder sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die näheren Voraussetzungen für die Teilnahme und die Voraussetzungen für die Stimmrechtsausübung sind in der Einladung zu der ordentlichen Hauptversammlung nachzulesen.
Wie kann man sich als Aktionär zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden?
Die Aktionäre erhalten eine Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung mit der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung über ihre Depotbanken zugesandt. Mit einem von der Depotbank beigefügten Antwortblatt hat der Aktionär die Möglichkeit, entweder seine Bank mit der Wahrnehmung seines Teilnahme- und Stimmrechts zu beauftragen oder eine Eintrittskarte für sich bzw. einen Vertreter über seine Depotbank anzufordern bzw. selbst eine Anmeldung gemäß dem in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung beschriebenen Verfahren vorzunehmen. Die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung wurde am 13. März 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht und steht seitdem auch auf der Internetseite der Schaeffler AG zum Download bereit.
Mit wie vielen Stimmen nimmt ein Aktionär an der ordentlichen Hauptversammlung teil?
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung EUR 944.884.641,00 und ist eingeteilt in 944.884.641 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. Jede Stückaktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung beträgt somit grundsätzlich 944.884.641. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Kann sich ein Aktionär in der ordentlichen Hauptversammlung vertreten lassen?
Die Aktionäre, die nicht persönlich an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können ihr Stimmrecht bzw. ihre sonstigen Teilnahmerechte in der ordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (vorbehaltlich nachstehend genannter Ausnahme) oder eine andere diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution (sofern diese jeweils Stimmrechtsvertretung anbieten und der Aktionär stimmberechtigt ist), ausüben lassen, der die ordentliche Hauptversammlung für einen Aktionär besucht.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Was machen Aktionäre, die keine Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung erhalten haben?
Die Depotbanken versenden die Versammlungsunterlagen an die Aktionäre. Die Aktionäre sollten sich daher an ihre Depotbank wenden, wenn sie bis Anfang April noch keine Einladung zu der ordentlichen Hauptversammlung erhalten haben sollten. Die Einladung kann zudem unter der Internetadresse www.schaeffler.com/hv und im Bundesanzeiger eingesehen werden.
Was macht ein Aktionär, der sich rechtzeitig zur ordentlichen Hauptversammlung angemeldet, aber keine Eintrittskarte erhalten hat?
Ein Aktionär, der sich rechtzeitig angemeldet und keine Eintrittskarte erhalten hat, kann trotzdem die ordentliche Hauptversammlung besuchen. Sofern die Eintrittskarte ausgestellt wurde und lediglich auf dem Postweg nicht (rechtzeitig) zum Empfänger gelangte, ist der Aktionär im Melderegister enthalten. Dies kann am Sonderschalter vor Ort überprüft werden.
Nachfragen zum rechtzeitigen Eingang der Anmeldung bei der Anmeldestelle können an folgende Anschrift gerichtet werden:
Schaeffler AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Werden Aktien gesperrt, wenn sich der Aktionär zur ordentlichen Hauptversammlung anmeldet?
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher, d.h. der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und die Ausübung des Frage- und Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Frage- und Stimmrechts erbracht hat. Insofern ist auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag für die Ausübung der Aktionärsrechte ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben daher keine Auswirkungen auf die Ausübung von Aktionärsrechten. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem 2. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).
Aktionäre, die ihre am Nachweisstichtag gehaltenen Aktien nach dem Nachweisstichtag und noch vor der ordentlichen Hauptversammlung veräußern, sind – bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes – im Verhältnis zur Gesellschaft, gleichwohl zur Ausübung der Frage- und Stimmrechte berechtigt. Umgekehrt sind Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, aus den von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn und soweit sie sich von dem am Nachweisstichtag Berechtigten bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Kann ich an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen, wenn ich meine Aktien bereits wieder verkauft habe?
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte als Aktionär, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Geschäftsschluss des 2. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ) beziehen (Nachweisstichtag).
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung der Aktionärsrechte ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich (das heißt Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Ausübung von Aktionärsrechten).
Wer ist in der ordentlichen Hauptversammlung stimmberechtigt?
In der ordentlichen Hauptversammlung sind alle ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre stimmberechtigt.
Kann ich als Aktionär die ordentliche Hauptversammlung vorübergehend verlassen und später zurückkommen?
Der Aktionär kann die ordentliche Hauptversammlung vorübergehend über den Ausgangsschalter verlassen. Beim Verlassen muss er sich jedoch an der Ausgangskontrolle abmelden und bei Wiedereintritt anmelden, damit das Teilnehmerverzeichnis entsprechend aktualisiert werden kann.
Bis zu welchem Tag kann ein Aktionär eine Eintrittskarte für die ordentliche Hauptversammlung bestellen?
Der Aktionär muss sich bei seiner Bank so frühzeitig anmelden, dass die Anmeldung spätestens am letzten Anmeldetag bei der Anmeldestelle eingehen kann, d. h. bis zum 17. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ).
Wo sind die relevanten Unterlagen zur ordentlichen Hauptversammlung einzusehen?
Alle Dokumente, insbesondere die Einladung, stehen auf der Website der Gesellschaft unter www.schaeffler.com/hv zur Verfügung. Zudem liegen diese während der ordentlichen Hauptversammlung im Versammlungssaal aus und können von den Aktionären eingesehen werden.
Wann und wo findet die ordentliche Hauptversammlung statt?
Die ordentliche Hauptversammlung findet am Donnerstag, den 24. April 2025, 10:00 Uhr (MESZ) im Schaeffler Konferenzzentrum, Industriestraße 1-3, 91074 Herzogenaurach statt. Der Einlass in das Gebäude beginnt ab 9:00 Uhr (MESZ).
Wie kann ich zu der ordentlichen Hauptversammlung anreisen und wo kann ich parken?
Die Anfahrtsbeschreibung zum Schaeffler Konferenzzentrum, Industriestraße 1-3, 91074 Herzogenaurach, finden Sie unter www.schaeffler.com/hv.
Wie lange dauert die ordentliche Hauptversammlung?
Die genaue Dauer der ordentlichen Hauptversammlung kann nicht vorhergesagt werden. Die ordentliche Hauptversammlung beginnt um 10:00 Uhr (MESZ), der Einlass in das Gebäude beginnt ab 9:00 Uhr (MESZ).
Können Sitzplätze reserviert werden?
Nein, es gibt keine Platzkarten.
Welche Speisen und Getränke werden angeboten?
Es werden ein kleines Frühstück und ein Mittagsimbiss sowie alkoholfreie Getränke angeboten.
Wichtige Termine
- Nachweisstichtag für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung: 2. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ)
- Letzter Tag für den Zugang von Tagesordnungsergänzungsanträgen bei Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 i.V.m. § 124 Absatz 1 Satz 2 AktG bzw. § 138 S. 3 AktG: 24. März 2025, 24:00 Uhr (MEZ)
- Letzter Tag der Gegenantragsfrist zur Tagesordnung durch Aktionäre sowie der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen durch Aktionäre gemäß § 126 AktG: 9. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ)
- Letzter Tag für den Zugang der Anmeldung bei der Anmeldestelle: 17. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ)
Wo werden etwaig eingehende Ergänzungsverlangen, Gegenanträge oder Wahlvorschläge bekannt gemacht?
Sofern zulässige und fristgerechte Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung, Gegenanträge oder Wahlvorschläge bei der Gesellschaft eingegangen sind, werden diese ebenso wie eine eventuelle Stellungnahme der Verwaltung hierzu auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Tagesordnungsergänzungsverlangen werden darüber hinaus im Bundesanzeiger bekannt gemacht und europaweit verbreitet und den Aktionären voraussichtlich zusammen mit der Mitteilung der Einberufung der Versammlungen nach § 125 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes übermittelt.
Zahlt die Schaeffler AG für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende?
Unter Tagesordnungspunkt 2 der ordentlichen Hauptversammlung 2025 ist eine Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024 vorgesehen. In ihrem Gewinnverwendungsvorschlag sehen Vorstand und Aufsichtsrat auch die Ausschüttung einer Dividende vor. Ferner erfolgt im Zusammenhang mit Tagesordnungspunkt 1, über den keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen ist, eine Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 sowie des für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024.
Wie und wo können sich Aktionäre als Redner der ordentlichen Hauptversammlung anmelden?
Wortmeldungen können am Tag der Hauptversammlung im Versammlungssaal am Wortmeldetisch abgegeben werden.
Ist eine Übertragung der ordentlichen Hauptversammlung im Internet geplant?
Es ist eine öffentliche Übertragung der Eröffnung der ordentlichen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter und der Rede des Vorstandsvorsitzenden im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung im Internet geplant. Eine Live-Übertragung wird auf der Seite www.schaeffler.com/hv ab 10:00 Uhr (MESZ) erfolgen. Mit Beginn der Generaldebatte endet die Live-Übertragung.
Ordnungsgemäß zur ordentlichen Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können zudem die ordentliche Hauptversammlung am 24. April 2025 live in Bild und Ton im InvestorPortal, das über www.schaeffler.com/hv erreichbar ist, verfolgen. Die erforderlichen Zugangsdaten zum InvestorPortal sind in der Eintrittskarte enthalten.
Gibt es ein vollständiges Protokoll oder eine komplette Video- bzw. Tonaufnahme der ordentlichen Hauptversammlung?
Nein, das gibt es nicht. Von dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung wird weder ein Wortprotokoll noch eine Video- oder Tonaufnahme angefertigt. Eine derartige Aufzeichnung der Übertragungen im Internet ist auch nicht gestattet.