Außerordentliche Hauptversammlung 2020
15. September 2020
Die außerordentliche Hauptversammlung der Schaeffler AG fand als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Dienstag, den 15. September 2020, 10:00 Uhr (MESZ) statt.
Webcast (Aufzeichnung)
Aufzeichnung der Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden Georg F. W. Schaeffler und des Vorstandsvorsitzenden Klaus Rosenfeld von der außerordenltichen Hauptversammlung der Schaeffler AG 2020
Dokumente & Unterlagen
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Muss die Hauptversammlung in Deutschland nicht zwingend als physische Veranstaltung durchgeführt werden?
Vom Grundsatz ja. Das COVID-19-Gesetz, das am 27. März 2020 verabschiedet wurde, ermöglicht jedoch im Jahr 2020 die Durchführung einer Hauptversammlung ohne die physische Präsenz von Aktionären oder ihrer Bevollmächtigten.
Wer ist teilnahmeberechtigt?
An der virtuellen Hauptversammlung können Stamm- und Vorzugsaktionäre selbst teilnehmen (nicht im aktienrechtlichen Sinne) und die gesamte außerordentliche Hauptversammlung am 15. September 2020 ab 10:00 Uhr (MESZ) nach Eingabe der Zugangsdaten im Internet verfolgen (www.schaeffler.com/hv), siehe unten. Auch eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist möglich. Die näheren Voraussetzungen für die Teilnahme (nicht im aktienrechtlichen Sinne) und die Voraussetzungen für die Stimmrechtsausübung sind in der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung nachzulesen.
Wie kann man sich als Aktionär zur virtuellen Hauptversammlung anmelden?
Die Aktionäre, d. h. die Stamm- und Vorzugsaktionäre, erhalten eine Einladung zur virtuellen Hauptversammlung mit der Tagesordnung der virtuellen Hauptversammlung über ihre Depotbanken zugesandt. Mit einem von der Depotbank beigefügten Antwortblatt hat der Aktionär die Möglichkeit, entweder seine Bank mit der Wahrnehmung seines Teilnahme- und Stimmrechts (soweit ihm ein solches zusteht) zu beauftragen oder eine Zugangsberechtigungskarte für sich bzw. einen Vertreter bei seiner Depotbank anzufordern. Die Depotbanken werden diese Anforderungen an die von der Schaeffler AG beauftragte Anmeldestelle weiterleiten. Die Einladung zur virtuellen Hauptversammlung wurde am 20. August 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und steht seitdem auch auf der Internetseite der Schaeffler AG zum Download bereit.
Wie kann man an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen?
Die Aktionäre der Schaeffler AG können die gesamte Hauptversammlung (einschließlich der Beantwortung der rechtzeitig im Wege elektronischer Kommunikation gestellten Fragen und Abstimmungen) am 15. September 2020 ab 10:00 Uhr (MESZ) nach Eingabe der Zugangsdaten im Internet verfolgen (www.schaeffler.com/hv). Erforderliche Zugangsdaten sind neben einem Passwort der Name, Vorname und Wohnort der Person (und bei juristischen Personen oder Personengesellschaften die vollständige Firma und der Firmensitz), auf die die Zugangsberechtigungskarte ausgestellt ist, jeweils so, wie auf der Zugangsberechtigungskarte abgedruckt. Das Passwort wird auf der Zugangsberechtigungskarte abgedruckt, die an alle Stamm- und Vorzugsaktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Teilnahme (nicht im aktienrechtlichen Sinne) an der virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben, rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung versandt wird.
Die Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben, besteht nicht; insbesondere ermöglicht die Liveübertragung keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.
Mit wie vielen Stimmen nimmt ein Aktionär an der virtuellen Hauptversammlung teil?
Das Grundkapital der Schaeffler AG ist eingeteilt in 500.000.000 Stammaktien mit ebenso vielen Stimmrechten und 166.000.000 stimmrechtslose Vorzugsaktien. Der auf die Stückaktien jeweils entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt EUR 1,00. Die Vorzugsaktien haben gemäß § 140 Abs. 1 AktG und auch nach § 140 Abs. 2 Satz 1 AktG in der virtuellen Hauptversammlung kein Stimmrecht.
Kann sich ein Aktionär auf der virtuellen Hauptversammlung vertreten lassen?
Aktionäre, die nicht persönlich an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, haben die Möglichkeit, Vollmacht zu erteilen. Bevollmächtigt werden können die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution (sofern diese jeweils Stimmrechtsvertretung anbieten und der Aktionär stimmberechtigt ist) oder ein sonstiger Dritter, z. B. eine persönliche Vertrauensperson, die an der virtuellen Hauptversammlung für einen Aktionär teilnimmt bzw. die Rechte des Aktionärs im Zusammenhang mit der Hauptversammlung (insbesondere das Fragerecht) wahrnimmt. Die Bestellung eines Bevollmächtigten sowie der Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können bis zum Tag der virtuellen Hauptversammlung durch Übermittlung in Textform (§ 126b BGB) an die folgende Adresse erfolgen:
Schaeffler AG
c/o Computershare Operations Center
80249 MünchenAm Tag der virtuellen Hauptversammlung können vorgenannte Handlungen mit Bezug zur Vollmacht nur noch an die folgende Adresse erfolgen:
Was machen Aktionäre, die keine Einladung zur virtuellen Hauptversammlung erhalten haben?
Die Depotbanken versenden die Hauptversammlungsunterlagen an die Aktionäre. Die Aktionäre sollten sich daher an ihre Depotbank wenden, wenn sie bis Anfang September noch keine Einladung zu der virtuellen Hauptversammlung erhalten haben sollten. Die Einladung kann zudem unter der Internetadresse www.schaeffler.com/hv und im Bundesanzeiger eingesehen werden.
Was macht ein Aktionär, der sich rechtzeitig zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet, aber keine Zugangsberechtigungskarte erhalten hat?
Um einen rechtzeitigen Erhalt der Zugangsberechtigungskarten zu gewährleisten, werden Aktionäre gebeten, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Nachfragen zum rechtzeitigen Eingang der Anmeldung bei der Anmeldestelle bzw. zum rechtzeitigen Eingang des Nachweises der Berechtigung zur Teilnahme können an folgende Anschrift gerichtet werden:
Schaeffler AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
oder per Telefax unter: 069/12012-86045
oder per E-Mail unter: wp.hv@db-is.comWerden Aktien gesperrt, wenn sich der Aktionär zur virtuellen Hauptversammlung anmeldet?
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme (nicht im aktienrechtlichen Sinne) an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (soweit ihm ein solches Recht zusteht) als Aktionär in der virtuellen Hauptversammlung nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts jeweils wie in der Einberufung ausgeführt ordnungsgemäß erbracht hat. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 3. September 2020 (00:00 Uhr MESZ) beziehen („Nachweisstichtag“). Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag um 00:00 MESZ erworben haben, ohne wirksam erteilte Vollmacht nicht an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien.
Kann ich an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, wenn ich meine Aktien bereits wieder verkauft habe?
Maßgeblich für die Teilnahme ist der Nachweisstichtag, d.h. der 3. September 2020 (00:00 Uhr MESZ), eine rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung (bis spätestens zum 8. September 2020 (24:00 Uhr MESZ)) und die rechtzeitige Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes (bis spätestens zum 11. September 2020 (24:00 Uhr MESZ)). Eine danach erfolgte Veräußerung der Aktien hat keinen Einfluss auf die Berechtigung zur Teilnahme.
Wer ist in der virtuellen Hauptversammlung stimmberechtigt?
In der virtuellen Hauptversammlung sind nur die Inhaber von Stammaktien bzw. die von ihnen wirksam Bevollmächtigten stimmberechtigt.
Ihr Stimmrecht können die Stammaktionäre durch Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisung an Stimmrechtsvertreter ausüben, jeweils in Papierform als auch in elektronischer Form.
Kann ich als Aktionär den Livestream der virtuellen Hauptversammlung vorübergehend verlassen und später wieder weiterverfolgen?
Der Aktionär kann die virtuelle Hauptversammlung auch nur vorübergehend, teilweise oder mit Unterbrechung verfolgen. Es ist zu beachten, dass keine Aufzeichnung der gesamten Hauptversammlung erfolgt und vorübergehende Unterbrechungen deshalb nicht nachgeholt werden können.
Bis zu welchem Tag kann ein Aktionär eine Zugangsberechtigungskarte für die virtuelle Hauptversammlung erhalten?
Die Anmeldung des Aktionärs muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 8. September 2020 (24:00 Uhr MESZ), zugehen. Der Nachweis der Berechtigung muss bis spätestens 11. September 2020 (24:00 Uhr MESZ) zugehen, sofern er nicht bereits mit der Anmeldung übermittelt wurde. Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und nach ordnungsgemäßem Zugang des Nachweises der Berechtigung werden automatisch Zugangsberechtigungskarten mit den Zugangsdaten an Aktionäre versendet.
Wo sind die relevanten Unterlagen zur virtuellen Hauptversammlung einzusehen?
Alle Dokumente, insbesondere die Einladung, stehen auf der Website der Gesellschaft unter www.schaeffler.com/hv zur Verfügung. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden dort auch während der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung am 15. September 2020 einsehbar sein.
Wann und wo findet die virtuelle außerordentliche Hauptversammlung statt?
Die virtuelle außerordentliche Hauptversammlung findet am Dienstag, 15. September 2020, unter www.schaeffler.com/hv virtuell ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt. Der Aufenthaltsort des Versammlungsleiters ist das Schaeffler-Konferenzzentrum, Industriestraße 1-3, 91074 Herzogenaurach. Die virtuelle Hauptversammlung beginnt um 10:00 Uhr (MESZ).
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten an der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Wie lange dauert die virtuelle Hauptversammlung?
Die genaue Dauer der virtuellen Hauptversammlung kann nicht vorhergesagt werden. Die Hauptversammlung beginnt um 10:00 Uhr (MESZ).
Kann man während der virtuellen Hauptversammlung Anträge stellen?
Die Gesellschaft führt die virtuelle Hauptversammlung am 15. September 2020 ohne physische Teilnahme der Aktionäre und nur mit Briefwahl und Vollmachtsstimmrecht durch. Dabei entfallen nach der Begründung zum Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Bundestagsdrucksache 19/18119, Seite 26) alle Antragsrechte während der virtuellen Versammlung.
Zugänglich zu machende Gegenanträge mit etwaiger Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung müssen der Gesellschaft spätestens am 31. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ) unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein.
Schaeffler AG
Rechtsabteilung
Industriestr. 1–3
91074 HerzogenaurachIst es möglich während der virtuellen Hauptversammlung Fragen zu stellen?
Aktionäre haben ausschließlich die Möglichkeit, ihre Fragen vor der virtuellen Hauptversammlung und bis spätestens 13. September 2020 (24:00 Uhr) elektronisch unter SchaefflerHV2020-Fragen@computershare.de auf Deutsch einzureichen. Das Fragerecht steht nur Aktionären zu, die sich bis zum 8. September 2020 (24:00 Uhr MESZ) ordnungsgemäß angemeldet haben und bis zum 11. September 2020 (24:00 Uhr MESZ) ordnungsgemäß den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben. Es stellt kein Auskunftsrecht dar. Nach Ablauf der Frist und während der virtuellen Hauptversammlung ist das Stellen von Fragen nicht vorgesehen.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt „in“ der Versammlung – sofern nicht FAQ schon vorab auf der Website beantwortet sind.
Wichtige Termine für die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. September 2020
- Nachweisstichtag für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung: 3. September 2020, 00:00 Uhr (MESZ)
- Letzter Tag für den Zugang von Tagesordnungsergänzungsanträgen bei Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs 2 AktG, Art. 2 § 1 Abs. 3 Satz 4 COVID-19-Abmilderungsgesetz: 31. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ)
- Letzter Tag der Gegenantragsfrist zur Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 126 AktG: 31. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ)
- Letzter Tag für den Zugang der Anmeldung bei der Anmeldestelle: 8. September 2020, 24:00 Uhr (MESZ)
- Letzter Tag für den Zugang des Nachweises der Berechtigung: 11. September 2020 (24:00 Uhr)
Wo werden etwaig eingehende Ergänzungsverlangen und Gegenanträge bekannt gemacht?
Sofern zulässige und fristgerechte Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung oder Gegenanträge bei der Gesellschaft eingegangen sind, werden diese ebenso wie eine eventuelle Stellungnahme der Verwaltung hierzu auf unserer Internetseite veröffentlicht. Tagesordnungsergänzungsverlangen werden darüber hinaus im Bundesanzeiger bekannt gemacht und europaweit verbreitet und den Aktionären voraussichtlich zusammen mit der Mitteilung der Einberufung der Hauptversammlung nach § 125 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes übermittelt.
Ist eine Übertragung der Hauptversammlung im Internet geplant?
Die Aktionäre der Schaeffler AG können die gesamte Hauptversammlung (einschließlich der Beantwortung der rechtzeitig im Wege elektronischer Kommunikation gestellten Fragen und der Abstimmung) am 15. September 2020 ab 10:00 Uhr (MESZ) nach Eingabe der Zugangsdaten im Internet verfolgen (www.schaeffler.com/hv). Die Eröffnung durch den Versammlungsleiter, die Rede des Aufsichtsratsvorsitzenden und die Rede des Vorstandsvorsitzenden werden unter www.schaeffler.com/hv für die interessierte Öffentlichkeit direkt übertragen und stehen auch nach der virtuellen Hauptversammlung im Internet unter der genannten Adresse als Aufzeichnung zur Verfügung.
Gibt es ein vollständiges Protokoll oder eine komplette Video- bzw. Tonaufnahme von der außerordentlichen Hauptversammlung?
Nein, das gibt es nicht. Vom Ablauf der Hauptversammlung wird weder ein Wortprotokoll noch eine Video- oder Tonaufnahme angefertigt.