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Außerordentliche Hauptversammlung und Gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre

2. Februar 2024

Die außerordentliche Hauptversammlung der Schaeffler AG fand am Freitag, 2. Februar 2024, 10:00 Uhr (MEZ), im Schaeffler Konferenzzentrum, Industriestraße 1-3, 91074 Herzogenaurach, statt.

Die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre der Schaeffler AG fand am Freitag, 2. Februar 2024, im Anschluss an die außerordentliche Hauptversammlung vom selben Tag im Schaeffler Konferenzzentrum, Industriestraße 1-3, 91074 Herzogenaurach, statt.

Übertragung der Außerordentlichen Hauptversammlung und gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre

Sind Sie Aktionärin oder Aktionär?

Die vollständige Übertragung der außerordentlichenen Hauptversammlung erfolgt für angemeldete Stamm- und Vorzugsaktionäre im zugangsgeschützten InvestorPortal.

Die vollständige Übertragung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre erfolgt für angemeldete Vorzugsaktionäre ebenfalls im zugangsgeschützten InvestorPortal.

Der Zugang zum InvestorPortal ist ab 12. Januar 2024 hier möglich. Über das InvestorPortal kann der oder die Abstimmende von der Gesellschaft jeweils nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung bzw. der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde.

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Öffentlicher Teil der außerordentlichen Hauptversammlung

Der öffentlichen Teil der außerordentlichen Hauptversammlung der Schaeffler AG wurde am 2. Februar 2024 ab 10:00 Uhr (MEZ) live übertragen.

Häufig gestellte Fragen zur Anmeldung & Teilnahme

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Die außerordentliche Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre der Gesellschaft. An der außerordentlichen Hauptversammlung können Stamm- und Vorzugsaktionäre selbst teilnehmen oder sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. An der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre sind nur die Vorzugsaktionäre und ihre Bevollmächtigten teilnahmeberechtigt. Vorzugsaktionäre können an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre selbst teilnehmen oder sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die näheren Voraussetzungen für die Teilnahme und die Voraussetzungen für die Stimmrechtsausübung sind in den Einladungen zu der jeweiligen Versammlung nachzulesen.

Wie kann man sich als Aktionär zu den Versammlungen anmelden?

Die Aktionäre, d. h. die Stamm- und Vorzugsaktionäre, erhalten eine Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung über ihre Depotbanken zugesandt. Die Vorzugsaktionäre erhalten zudem die Einladung zu der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre mit der Tagesordnung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre über ihre Depotbanken zugesandt. Mit einem von der Depotbank beigefügten Antwortblatt hat der Aktionär in der Regel zum Beispiel die Möglichkeit, eine Eintrittskarte für sich bzw. einen Vertreter über seine Depotbank anzufordern bzw. selbst eine Anmeldung gemäß dem in den Einladungen zu den Versammlungen beschriebenen Verfahren vorzunehmen. Die Einladungen zu den Versammlungen wurden am 20. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und stehen seitdem auch auf der Internetseite der Schaeffler AG zum Download bereit.

Mit wie vielen Stimmen nimmt ein Aktionär an den Versammlungen teil?

Das Grundkapital der Schaeffler AG ist eingeteilt in 500.000.000 Stammaktien mit ebenso vielen Stimmrechten und 166.000.000 stimmrechtslose Vorzugsaktien. Der auf die Stückaktien jeweils entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt EUR 1,00. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

Die Vorzugsaktien haben gemäß § 140 Abs. 1 AktG in der außerordentlichen Hauptversammlung kein Stimmrecht. Die Vorzugsaktien haben in der außerordentlichen Hauptversammlung auch nach § 140 Abs. 2 Satz 1 AktG kein Stimmrecht.

In der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre sind – anders als in der außerordentlichen Hauptversammlung – nur die Vorzugsaktionäre stimmberechtigt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre entspricht der Gesamtzahl der auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien und beträgt damit im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung und der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre im Bundesanzeiger 166.000.000.

Kann sich ein Aktionär auf den Versammlungen vertreten lassen?

Stamm- und Vorzugsaktionäre, die nicht persönlich an der außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, und Vorzugsaktionäre, die nicht an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre teilnehmen können oder möchten, haben die Möglichkeit, Vollmacht zu erteilen. Bevollmächtigt werden können die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, eine andere diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution (sofern diese jeweils Stimmrechtsvertretung anbieten und der Aktionär stimmberechtigt ist) oder ein sonstiger Dritter, z. B. eine persönliche Vertrauensperson, die die außerordentliche Hauptversammlung für einen Aktionär und/oder die gesonderte Versammlung für Vorzugsaktionäre für einen Vorzugsaktionär besucht.

Was machen Aktionäre, die keine Einladung zu den Versammlungen erhalten haben?

Die Depotbanken versenden die Versammlungsunterlagen an die Aktionäre. Die Aktionäre sollten sich daher an ihre Depotbank wenden, wenn sie bis Mitte Januar noch keine Einladung zu der außerordentlichen Hauptversammlung erhalten haben sollten. Gleiches gilt für Vorzugsaktionäre hinsichtlich der Einladung zu der gesonderten Versammlung für die Vorzugsaktionäre. Die Einladungen können zudem unter der Internetadresse www.schaeffler.com/hv und im Bundesanzeiger eingesehen werden.

Was macht ein Aktionär, der sich rechtzeitig zu den Versammlungen angemeldet, aber keine Eintrittskarte erhalten hat?

Ein Aktionär, der sich rechtzeitig angemeldet und keine Eintrittskarte erhalten hat, kann trotzdem die außerordentliche Hauptversammlung und im Fall von Vorzugsaktionären auch die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre besuchen. Sofern die Eintrittskarte ausgestellt wurde und lediglich auf dem Postweg nicht (rechtzeitig) zum Empfänger gelangte, ist der Aktionär im Melderegister enthalten. Dies kann am Sonderschalter vor Ort überprüft werden.

Nachfragen zum rechtzeitigen Eingang der Anmeldung bei der Anmeldestelle können an folgende Anschrift gerichtet werden:

Schaeffler AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main

oder per Telefax unter: 069/12012-86045

oder per E-Mail unter: wp.hv@db-is.com

Werden Aktien gesperrt, wenn sich der Aktionär zu den Versammlungen anmeldet?

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte als Aktionär, d.h. Stamm- und/oder Vorzugsaktionär, nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Geschäftsschluss des 11. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ) beziehen („Nachweisstichtag“). § 17.4 Satz 3 der Satzung findet keine Anwendung.

Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung der Aktionärsrechte ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich (das heißt Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Ausübung von Aktionärsrechten). Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind aus den von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und im Falle von Stammaktien stimmberechtigt, wenn und soweit sie sich von dem am Nachweisstichtag Berechtigten bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Kann ich an den Versammlungen teilnehmen, wenn ich meine Aktien bereits wieder verkauft habe?

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte als Aktionär, d.h. Stamm- und/oder Vorzugsaktionär, nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Geschäftsschluss des 11. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ) beziehen („Nachweisstichtag“). § 17.4 Satz 3 der Satzung findet keine Anwendung.

Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung der Aktionärsrechte ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich (das heißt Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Ausübung von Aktionärsrechten). Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind aus den von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und im Falle von Stammaktien stimmberechtigt, wenn und soweit sie sich von dem am Nachweisstichtag Berechtigten bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Wer ist in den Versammlungen stimmberechtigt?

In der außerordentlichen Hauptversammlung sind nur die Inhaber von Stammaktien bzw. die von ihnen wirksam Bevollmächtigten stimmberechtigt.

In der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre sind – anders als in der außerordentlichen Hauptversammlung – nur die Vorzugsaktionäre bzw. die von ihnen wirksam Bevollmächtigten stimmberechtigt.

Kann ich als Aktionär die Versammlungen vorübergehend verlassen und später zurückkommen?

Der Aktionär kann die Versammlungen vorübergehend über den Ausgangsschalter verlassen. Beim Verlassen muss er sich jedoch an der Ausgangskontrolle abmelden und bei Wiedereintritt anmelden, damit das Teilnehmerverzeichnis entsprechend aktualisiert werden kann.

Bis zu welchem Tag kann ein Aktionär eine Eintrittskarte für die Versammlungen bestellen?

Der Aktionär muss sich bei seiner Bank so frühzeitig anmelden, dass die Anmeldung spätestens am letzten Anmeldetag bei der Anmeldestelle eingehen kann, d. h. bis zum 26. Januar 2024 um 24:00 Uhr (MEZ).

Wo sind die relevanten Unterlagen zu den Versammlungen einzusehen?

Alle Dokumente, insbesondere die Einladung, stehen auf der Website der Gesellschaft unter www.schaeffler.com/hv zur Verfügung.

Wann und wo finden die Versammlungen statt?

Die Versammlungen finden am Freitag, den 2. Februar 2024, 10:00 Uhr (MEZ) im Schaeffler Konferenzzentrum, Industriestraße 1-3, 91074 Herzogenaurach statt. Die außerordentliche Hauptversammlung beginnt um 10:00 Uhr (MEZ). Der Einlass in das Gebäude beginnt ab 9:00 Uhr (MEZ).

Die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre beginnt im Anschluss an die außerordentliche Hauptversammlung vom selben Tag, frühestens jedoch um 13:00 Uhr (MEZ).

Wie kann ich zu den Versammlungen anreisen und wo kann ich parken?

Die Anfahrtsbeschreibung zum Schaeffler Konferenzzentrum, Industriestraße 1-3, 91074 Herzogenaurach, finden Sie unter www.schaeffler.com/hv.

Wie lange dauern die Versammlungen?

Die genaue Dauer der Versammlungen kann nicht vorhergesagt werden. Die außerordentliche Hauptversammlung beginnt um 10:00 Uhr (MEZ), der Einlass in das Gebäude beginnt ab 9:00 Uhr (MEZ).

Die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre beginnt im Anschluss an die außerordentliche Hauptversammlung vom selben Tag, frühestens jedoch um 13:00 Uhr (MEZ).

Können Sitzplätze reserviert werden?

Es gibt keine Platzkarten.

Welche Speisen und Getränke werden angeboten?

Es werden ein kleines Frühstück und ein Mittagsimbiss sowie alkoholfreie Getränke angeboten.

Wichtige Termine

  • Nachweisstichtag für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Teilnahme an den Versammlungen: 11. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ)
  • Letzter Tag für den Zugang von Tagesordnungsergänzungsanträgen bei Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m. § 124 Abs. 1 Satz 2 AktG bzw. § 138 S. 3 AktG: 2. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ)
  • Letzter Tag der Gegenantragsfrist zur Tagesordnung durch Aktionäre sowie der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen durch Aktionäre gemäß § 126 AktG: 18. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ)
  • Letzter Tag für den Zugang der Anmeldung bei der Anmeldestelle: 26. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ)

Zahlt die Schaeffler AG 2023 eine Dividende?

Es handelt sich bei den Versammlungen am 2. Februar 2024 um eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft sowie eine gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre. Eine Beschlussfassung über die Gewinnverwendung sowie die üblichen Vorlagen an die außerordentliche Hauptversammlung einschließlich der Vorlage des Jahres- und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 erfolgen erst in der ordentlichen Hauptversammlung, die voraussichtlich am 25. April 2024 stattfinden wird.

Wo werden etwaig eingehende Ergänzungsverlangen und Gegenanträge bekannt gemacht?

Sofern zulässige und fristgerechte Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung, Gegenanträge oder Wahlvorschläge bei der Gesellschaft eingegangen sind, werden diese ebenso wie eine eventuelle Stellungnahme der Verwaltung hierzu auf unserer Internetseite veröffentlicht. Tagesordnungsergänzungsverlangen werden darüber hinaus im Bundesanzeiger bekannt gemacht und europaweit verbreitet und den Aktionären voraussichtlich zusammen mit der Mitteilung der Einberufung der Versammlungen nach § 125 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes übermittelt.

Wie und wo können sich Aktionäre als Redner der Versammlungen anmelden?

Wortmeldungen können im Versammlungssaal am Wortmeldetisch abgegeben werden.

Ist eine Übertragung der Versammlungen im Internet geplant?

Es ist eine öffentliche Übertragung der Eröffnung der außerordentlichen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter und der Rede des Vorstandsvorsitzenden im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung im Internet geplant. Eine Live-Übertragung wird auf der Seite www.schaeffler.com/hv ab 10:00 Uhr (MEZ) erfolgen. Mit Beginn der Generaldebatte endet die Live-Übertragung.

Eine öffentliche Übertragung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre im Internet erfolgt nicht.

Die ordnungsgemäß zur jeweiligen Versammlung angemeldeten Aktionäre der Schaeffler AG bzw. ihre Bevollmächtigten können zudem die gesamte jeweilige Versammlung am 2. Februar 2024 live in Bild und Ton im InvestorPortal, das über www.schaeffler.com/hv erreichbar ist, verfolgen. Die erforderlichen Zugangsdaten zum InvestorPortal sind in der Eintrittskarte enthalten.

Gibt es ein vollständiges Protokoll oder eine komplette Video- bzw. Tonaufnahme von den Versammlungen?

Nein, das gibt es nicht. Von dem Ablauf der Versammlungen wird weder ein Wortprotokoll noch eine Video- oder Tonaufnahme angefertigt. Eine derartige Aufzeichnung der Übertragungen im Internet ist auch nicht gestattet.

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